Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung für nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 3 BGB) wegen einer Vielzahl von Grundrechtsverstößen für nichtig erklärt. Durch das Recht der Behördenanfechtung soll verhindert werden, dass die Vaterschaftsanerkennung zur Umgehung des Aufenthaltsrechts genutzt wird. Anfechtungsberechtigte Behörde in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
LKT Rundschreiben 2014-069 Vaterschaftsanfechtung [PDF-Dokument: 48 kB]
13.02.2014